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Allgemeine Nutzungsbedingungen (ANB)

der Gastro Cockpit GmbH — Stand: 01.03.2026

§ 1 Geltungsbereich

(1) Die nachfolgenden Allgemeinen Nutzungsbedingungen (nachfolgend „ANB“ oder „Nutzungsbedingungen“) zwischen der Gastro Cockpit GmbH, Steinkopfstraße 6-8, 61231 Bad Nauheim, Deutschland (nachfolgend „Anbieter“) und dem Nutzer (nachfolgend „Nutzer“, Anbieter und Nutzer nachfolgend jeweils einzeln „Partei“ und gemeinsam die „Parteien“) regeln die Geschäftsbeziehung zwischen den Parteien.

(2) Nutzer der App können der Betreiber eines Gastronomiebetriebs (nachfolgend „Gastronom“), Standortleiter (nachfolgend „Standortleiter“) sowie Mitarbeiter des jeweiligen Gastronomiebetriebs (nachfolgend „Mitarbeiter“) sein. Gastronom, Standortleiter und Mitarbeiter werden in diesen Nutzungsbedingungen gemeinsam als „Nutzer“ bezeichnet.

(3) Die ANB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als die Auftragnehmerin ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat.

§ 2 Vertragsgegenstand

(1) Gegenstand des Vertrags ist die entgeltliche Bereitstellung der Softwarelösung „GastroCockpit“ (nachfolgend „App“) durch den Anbieter an den Nutzer zur digitalen Schichtplanung, Zeiterfassung sowie zur Verwaltung von Mitarbeiterdaten in gastronomischen Betrieben.

(2) Die App ermöglicht insbesondere:

  1. die Erstellung und Verwaltung von Schichtplänen;
  2. die Erfassung, Speicherung und Auswertung von Arbeitszeiten, Pausen und Überstunden der Mitarbeiter;
  3. die Erfassung, Bearbeitung und Genehmigung von Urlaubs- und Freistellungsanträgen sowie Anfragen zum Schichttausch;
  4. standortbasiertes Ein- und Ausstempeln von Standortleitern und Mitarbeitern: Standortleiter und Mitarbeiter stempeln ein und aus, wobei die App die Erfassung ausschließlich auf Basis der aktuellen Standortabfrage (es erfolgt lediglich ein Abgleich im Radius von ca. 150m) durchführt; sowie
  5. die Erfassung, Speicherung und Verwaltung von Mitarbeiterdaten, insbesondere personenbezogener Daten, Lohndaten, Bankdaten, Vertragsdaten, Krankmeldungen sowie An-, Um- und Abmeldungen bei Sozialversicherungsträgern.

§ 3 Leistungen des Anbieters

(1) Der Anbieter stellt dem Nutzer während der Vertragslaufzeit die App zur entgeltlichen Nutzung auf Grundlage der nachfolgenden Bestimmungen zur Verfügung.

(2) Der Anbieter gewährleistet die Funktionsfähigkeit und Verfügbarkeit der App während der Vertragslaufzeit und wird diese in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand erhalten.

(3) Während der Vertragslaufzeit erbringt der Anbieter folgende begleitende Leistungen:

  1. Support (§ 4);
  2. Fehlerbeseitigung/Entstörung (§ 5);
  3. Updates (§ 6).

(4) Die App dient der Unterstützung betrieblicher Prozesse und ersetzt keine rechtliche, steuerliche oder arbeitsrechtliche Beratung des Gastronomen. Der Anbieter schuldet keinen bestimmten Erfolg, insbesondere nicht die tatsächliche Einsparung von Personal oder Führungsfunktionen.

(5) Eine Anpassung auf die individuellen Bedürfnisse oder die IT-Umgebung des Nutzers schuldet der Anbieter nicht.

(6) Der Anbieter wird die App regelmäßig warten und den Nutzer über etwaige hiermit verbundene Einschränkungen rechtzeitig informieren. Die Wartung wird regelmäßig außerhalb der üblichen Geschäftszeiten des Nutzers durchgeführt, es sei denn, aufgrund zwingender Gründe muss eine Wartung zu einer anderen Zeit vorgenommen werden.

§ 4 Support

(1) Der Anbieter richtet für Anfragen des Nutzers zu Funktionen der App sowie bei auftretenden Störungen einen Support-Service ein. Anfragen können per E-Mail an support@gastro-cockpit.de gerichtet werden. Sofern keine nach Maßgabe von § 5 zu beseitigende Störung vorliegt, werden Anfragen grundsätzlich in angemessener Zeit mit Rücksicht auf Eingangsreihenfolge und Dringlichkeit bearbeitet. Die Lösung des einer Anfrage zugrunde liegenden Problems innerhalb einer bestimmten Zeit oder durch einen bestimmten Ansprechpartner kann nicht versprochen werden.

(2) Der Anbieter ist nicht verpflichtet, Anfragen des Nutzers zu beantworten,

  1. die offensichtlich darauf beruhen, dass die für die Nutzung der App notwendigen Mindest-Systemvoraussetzungen nicht erfüllt sind;
  2. die sich auf Produkte oder Betriebsstörungen beziehen, die offensichtlich nicht mit der App und den zu ihrem Betrieb notwendigen Voraussetzungen im Zusammenhang stehen, z. B. Virenscanner oder sonstige Security Software;
  3. die dadurch entstanden sind, dass der Nutzer unzulässige Installationen bzw. Konfigurationen der App oder undokumentierte Eingriffe vorgenommen hat, z. B. beim manuellen Ändern von Dateien;
  4. die den Support von Drittsystemen (Software und Hardware) betreffen, soweit für diese nicht vom Anbieter vertraglich die Verantwortung übernommen wurde.

§ 5 Fehlerbeseitigung/Entstörung

(1) Der Anbieter beseitigt Störungen im Zusammenhang mit der App mit Rücksicht auf ihren Schweregrad, wobei das gleichzeitige Auftreten mehrerer Störungen eine Störung der nächsthöheren Kategorie begründen kann:

  1. Kritische Störung (höchste Priorität): Störung, die einen Ausfall der App oder wesentlicher Teile davon verursacht, so dass eine Nutzung ganz oder nahezu vollständig unmöglich ist – Beispiel: Die App startet nicht bzw. stürzt ab.
  2. Wesentliche Störung (mittlere Priorität): Störung, die die Nutzung der App derart beeinträchtigt, dass eine vernünftige Arbeit mit ihr nicht mehr oder nur unter unverhältnismäßig großem Aufwand möglich ist – Beispiel: Die App läuft langsamer als sonst bzw. mit Unterbrechungen oder es sind wiederkehrende Fehlermeldungen zu beklagen.
  3. Sonstige Störung (geringste Priorität): Störung, die zwar lästig ist, die Nutzung der App jedoch nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigt – Beispiel: Darstellungsprobleme in der Benutzeroberfläche.

(2) Der Nutzer oder ein von ihm benannter Ansprechpartner meldet Störungen per E-Mail an die in § 4 Absatz 1 genannte Adresse. Er bemüht sich dabei um eine vorläufige Einstufung der Störung gemäß Absatz 1 im Hinblick auf die befürchteten Auswirkungen auf den Gastronomiebetrieb. Die Meldung muss so genau sein, dass der Anbieter zielgerichtet mit der Entstörung beginnen kann und sollte daher insbesondere Folgendes beinhalten:

  1. Beschreibung der Störungs-Symptome;
  2. Zeitpunkt der Störung;
  3. Schritte zur Reproduktion der Störung;
  4. falls erforderlich, Screenshots der Störung;
  5. falls erforderlich, Zugangsdaten des Nutzers.

(3) Abhängig vom Inhalt der Meldung nimmt der Anbieter eine endgültige Einstufung der Störung gemäß Absatz 1 vor und gibt eine erste Rückmeldung spätestens wie folgt:

  1. Kritische Störung: 24 Stunden;
  2. Wesentliche Störung: 32 Stunden;
  3. Sonstige Störung: 48 Stunden.

(4) Die Beseitigung einer Störung innerhalb einer bestimmten Zeit kann nicht versprochen werden. Soweit für den Anbieter absehbar ist, dass sich eine kritische oder wesentliche Störung nicht innerhalb einer angemessenen Frist beseitigen lässt, wird er sich unverzüglich um eine vorübergehende Behelfslösung bemühen und anschließend die Störung so schnell wie möglich beheben.

(5) Ist die behauptete Störung nicht nachweisbar, nicht reproduzierbar oder dem Anbieter nicht zuzurechnen, behält sich der Anbieter vor, dem Gastronomen den angefallenen Aufwand in Rechnung zu stellen.

(6) Ohne besondere Vereinbarung ist der Anbieter nicht dazu verpflichtet, Störungen zu beheben, die auf unsachgemäße Bedienung der App durch den Kunden, höhere Gewalt oder Eingriffe Dritter zurückzuführen sind.

§ 6 Updates

(1) Der Anbieter kann, ohne hierzu verpflichtet zu sein, die App jederzeit aktualisieren oder weiterentwickeln und insbesondere aufgrund geänderter Rechtslage, technischer Entwicklungen oder zur Verbesserung der IT-Sicherheit anpassen und Updates zur Verfügung stellen. Nach einem Update können neue Funktionen der App zur Verfügung stehen und bisherige Funktionen können sich etwa in ihrem Ablauf oder der Benutzerführung anders darstellen. Der Anbieter wird dabei die berechtigten Interessen des Nutzers angemessen berücksichtigen und den Nutzer rechtzeitig über notwendige Updates informieren.

(2) Die Installation der Updates erfolgt durch den Nutzer selbst.

(3) Gegenstand der vom Anbieter geschuldeten Leistungen zum Support (§ 4) und zur Entstörung (§ 5) ist die jeweils aktuelle Version der App. Dem Nutzer wird daher empfohlen, ein Update innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Zur-Verfügung-Stellung zu installieren. Der Anbieter behält sich vor, dem Gastronomen nach Ablauf dieser Frist zusätzlichen Aufwand bei der Leistungserbringung infolge einer veralteten Version der App in Rechnung zu stellen.

§ 7 Einrichtung und Nutzung der App

(1) Bei Vertragsbeginn erhält der Gastronom vom Anbieter die erforderlichen Zugangsdaten für die Nutzung.

(2) Der Gastronom erhält einen Hauptaccount (nachfolgend „Owner-Account“), über den er die App verwaltet sowie Standortleiter- und Mitarbeiter-Accounts anlegen, zuweisen und konfigurieren kann. Der Gastronom kann nach Bedarf die Anzahl der berechtigen Nutzer der App erhöhen oder reduzieren.

(3) Der Gastronom wird die Nutzung der App für die Nutzer vertraglich in deren Arbeitsverträgen festlegen. Für die Nutzung der App ist eine vorherige Registrierung erforderlich. Jeder Nutzer erhält im Rahmen der Registrierung ein persönliches Nutzerkonto (Account). Standortleiter und Mitarbeiter können nur auf Einladung des Gastronomens ein Nutzerkonto erstellen. Der Gastronom ist verantwortlich für die Einladungen und die Richtigkeit der Angaben der eingeladenen Personen.

(4) Der Nutzer ist verpflichtet, die Zugangsdaten seines Accounts vertraulich zu behandeln und darf diese nicht an Dritte weitergeben.

(5) Der Nutzer verpflichtet sich, bei der Registrierung ausschließlich wahrheitsgemäße und vollständige Angaben zu machen. Ändern sich nach der Registrierung die angegebenen Daten, hat der Nutzer die geänderten Angaben unverzüglich zu aktualisieren.

§ 8 Pflichten des Gastronomens

(1) Der Gastronom bleibt zu jeder Zeit allein verantwortlich für

  1. die Organisation der Arbeitsabläufe;
  2. die Einhaltung arbeitsrechtlicher, sozialversicherungsrechtlicher und steuerrechtlicher Vorschriften; sowie
  3. die Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und rechtliche Zulässigkeit der in der App erfassten Daten.

(2) Der Gastronom darf die App nur im Rahmen seiner eigenen geschäftlichen Tätigkeit zu betrieblichen Zwecken nutzen. Eine weitergehende Nutzung der App durch den Kunden ist nicht gestattet.

(3) Der Gastronom stellt sicher, dass alle Standortleiter und Mitarbeiter die App ordnungsgemäß und in Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen sowie den Nutzungsbedingungen nutzen.

(4) Für die Sicherung seiner Daten ist allein der Gastronom verantwortlich. Der Anbieter übernimmt keine Haftung für einen unbeabsichtigten Datenverlust infolge seiner Leistungen.

(5) Der Gastronom ist verpflichtet, seine Zugangsdaten sowie etwaig bekannte Zugangsdaten für Standortleiter und Mitarbeiter geheim zu halten und vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Zugangsdaten dürfen nicht an unbefugte Dritte weitergegeben werden.

§ 9 Nutzung der App durch Standortleiter

(1) Standortleiter dürfen die App insbesondere für folgende Zwecke nutzen:

  1. Erstellung, Änderung und Verwaltung von Schichtplänen;
  2. standortbasiertes Ein- und Ausstempeln: Standortleiter stempeln ein und aus, wobei die App die Erfassung ausschließlich auf Basis der aktuellen Standortabfrage durchführt;
  3. Einsicht, Prüfung und Freigabe von Arbeitszeiten und Überstunden von Mitarbeitern;
  4. Genehmigung von Urlaubs- und Freistellungsanträgen und Anfragen zum Schichttausch;
  5. Verwaltung von Mitarbeiterdaten; sowie
  6. Auswertung und Export von Daten im Rahmen der betrieblichen Organisation.

(2) Standortleiter sind verpflichtet,

  1. die App ausschließlich zu betrieblichen Zwecken zu nutzen;
  2. die App nur im Rahmen der ihnen zugewiesenen Funktionen und für die in Absatz 1 definierten Zwecke zu nutzen;
  3. ausschließlich wahrheitsgemäße und vollständige Angaben zu machen;
  4. nicht aktuelle Daten unverzüglich zu aktualisieren;
  5. Zugangsdaten geheim zu halten und vor dem Zugriff unbefugter Dritter zu schützen;
  6. den Gastronomen bei der Einhaltung geltender Arbeitszeit- und sonstiger gesetzlicher Vorschriften zu unterstützen; sowie
  7. jede missbräuchliche Nutzung, insbesondere die unbefugte Änderung oder Manipulation von Daten, zu unterlassen.

(3) Der Standortleiter bleibt für die Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und rechtliche Zulässigkeit der eingegebenen Daten verantwortlich.

(4) Verstöße von Standortleitern gegen diese Nutzungsbedingungen können zur Sperrung des App-Zugangs führen.

§ 10 Nutzung der App durch die Mitarbeiter

(1) Mitarbeiter dürfen die App insbesondere für folgende Zwecke nutzen:

  1. Erfassung ihrer Arbeitszeiten, Pausen und Überstunden: Mitarbeiter stempeln ein und aus, wobei die App die Erfassung ausschließlich auf Basis der aktuellen Standortabfrage durchführt;
  2. Einsicht in Schichtpläne und persönliche Arbeitszeitkonten;
  3. Übermittlung von Anfragen zum Schichttausch;
  4. Übermittlung von Urlaubsanträgen und Krankmeldungen; sowie
  5. Pflege ihrer eigenen personenbezogenen Daten, soweit vom Gastronomen freigegeben.

(2) Mitarbeiter sind verpflichtet,

  1. die App nur im Rahmen der ihnen zugewiesenen Funktionen und für die in Absatz 1 definierten Zwecke zu nutzen;
  2. ausschließlich wahrheitsgemäße und vollständige Angaben zu machen;
  3. nicht aktuelle Daten unverzüglich zu aktualisieren;
  4. Zugangsdaten geheim zu halten und vor dem Zugriff unbefugter Dritter zu schützen; sowie
  5. jede missbräuchliche Nutzung, insbesondere die Manipulation von Arbeitszeiten, zu unterlassen.

(3) Verstöße von Mitarbeitern gegen diese Nutzungsbedingungen können zur Sperrung des App-Zugangs führen.

§ 11 Pflichtverstöße des Nutzers

(1) Verstößt der Nutzer gegen gesetzliche Vorschriften oder gegen diese Nutzungsbedingungen, ist der Anbieter berechtigt, angemessene Maßnahmen zur Unterbindung und Verhinderung weiterer Verstöße zu ergreifen. Dies gilt insbesondere bei schuldhaften Pflichtverletzungen des Gastronomen, seiner gesetzlichen Vertreter oder seiner sonstigen Erfüllungsgehilfen, sowie der Standortleiter oder Mitarbeiter.

(2) Bei schwerwiegenden oder wiederholten Pflichtverstößen ist der Anbieter berechtigt, den App-Zugang vollständig zu deaktivieren.

(3) Weitergehende gesetzliche Ansprüche des Anbieters, insbesondere auf Unterlassung, Schadensersatz oder Kündigung aus wichtigem Grund, bleiben unberührt.

§ 12 Haftung

(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt

  1. bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit;
  2. im Rahmen einer ausdrücklich übernommenen Garantie;
  3. für Schäden aus der Verletzung von Körper, Leben oder Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Anbieters beruhen; sowie
  4. für Schäden, die auf der fahrlässigen Verletzung wesentlicher vertraglicher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf („Kardinalpflichten“), beruhen, jedoch begrenzt auf den bei Vertragsschluss vernünftigerweise zu erwartenden Schaden.

(2) Im Übrigen ist die Haftung des Anbieters ausgeschlossen.

§ 13 Geistiges Eigentum

(1) Die App unterliegt dem Urheberrecht des Anbieters.

(2) Der Anbieter räumt dem Nutzer das nicht ausschließliche und nicht übertragbare Recht ein, die App während der Vertragslaufzeit bestimmungsgemäß zu nutzen.

(3) Der Nutzer ist nicht berechtigt, die App Dritten entgeltlich oder unentgeltlich zur Verfügung zu stellen und hat unberechtigte Zugriffe auf die App durch geeignete Vorkehrungen zu verhindern. Der Nutzer teilt dem Anbieter unverzüglich mit, wenn er von derartigen Zugriffsversuchen Kenntnis erlangt.

(4) Der Nutzer haftet für alle Schäden, die dem Anbieter aus einer Verletzung des Urheberrechts entstehen.

§ 14 Verschwiegenheitspflicht

(1) Die Parteien sind zur Verschwiegenheit verpflichtet. Die Pflicht zur Verschwiegenheit besteht auch über die Beendigung der Vertragsbeziehung hinaus.

(2) Die Parteien verpflichten sich, alle im Zusammenhang mit der Nutzungsgewährung überlassenen und bekanntgewordenen vertraulichen Informationen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Daten, Unterlagen, Geschäftsgeheimnisse und sonstiges Know-how, der jeweils anderen Partei (nachfolgend „vertrauliche Informationen“) streng vertraulich zu behandeln und ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung der anderen Partei keinem Dritten gegenüber zu offenbaren oder weiterzugeben. Erlaubt ist die Offenbarung oder Weitergabe, soweit es zur Leistungserbringung erforderlich ist.

(3) Die Verpflichtung gemäß Absatz 1 gilt nicht für solche vertraulichen Informationen, die

  1. ohne eine Verletzung dieser Verschwiegenheitsvereinbarung zum Zeitpunkt der Offenbarung bereits öffentlich bekannt sind; oder
  2. die jeweilige Partei aufgrund gesetzlicher Verpflichtung oder aufgrund behördlicher oder gerichtlicher Anordnung offenlegen muss.

(4) Erlaubt ist die Weitergabe an gesetzlich zur beruflichen Verschwiegenheit verpflichtete Dritte (z. B. Rechtsanwälte, Steuerberater).

§ 15 Änderungen der Allgemeinen Nutzungsbedingungen

(1) Der Anbieter hat das Recht, die ANB zu ändern oder zu ergänzen. Die geplanten Änderungen der ANB werden dem Nutzer spätestens vier Wochen vor dem geplanten Inkrafttreten per E-Mail an die von ihm angegebene E-Mail-Adresse angekündigt. Die Zustimmung des Nutzers zu der Änderung der ANB gilt als erteilt, wenn er der Änderung nicht innerhalb einer Frist von zwei Wochen, beginnend mit dem Tag, der auf die Änderungsankündigung folgt, in Textform (z. B. Brief, E-Mail) widerspricht.

(2) Der Anbieter verpflichtet sich, in der Änderungsankündigung auf die Möglichkeit des Widerspruchs, die Frist für den Widerspruch, das Textformerfordernis sowie die Bedeutung bzw. die Folgen des Unterlassens eines Widerspruchs gesondert hinzuweisen.

(3) Widerspricht der Nutzer der Änderung der ANB form- und fristgerecht, wird das Vertragsverhältnis unter den bisherigen Bedingungen fortgesetzt. Der Anbieter behält sich für diesen Fall vor, das Vertragsverhältnis zu kündigen.

(4) Eine Änderung der ANB mit ausdrücklicher Zustimmung des Nutzers ist jederzeit möglich.

§ 16 Schlussbestimmungen

(1) Im Falle der Unwirksamkeit oder Teilunwirksamkeit einer dieser Nutzungsbedingungen bleibt die Wirksamkeit der übrigen Nutzungsbedingungen hiervon unberührt. Eine unwirksame oder teilunwirksame Nutzungsbedingung ist durch eine Nutzungsbedingung zu ersetzen, die dem Vertragszweck oder dem Parteiwillen am nächsten kommt.

(2) Das Recht der Bundesrepublik Deutschland findet Anwendung. Die Anwendung des internationalen Privatrechts sowie des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.

(3) Für Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis sind die Gerichte am Sitz des Anbieters ausschließlich zuständig. Der Anbieter ist jedoch in allen Fällen berechtigt, Klage am allgemeinen Gerichtsstand des Nutzers zu erheben.