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Trinkgeld fair verteilen – Rechner für die Gastronomie

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So nutzt du den Trinkgeld-Rechner

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Kalenderwoche und Betrieb einstellen

Klick auf die KW-Anzeige oben, um Woche, Jahr und optional den Betriebsnamen einzutragen.

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Trinkgeld eingeben

Trag das Bar-Trinkgeld und das Karten-Trinkgeld der Woche ein. Die Summe wird automatisch berechnet.

3

Arbeitsstunden eintragen

Gib für jeden Mitarbeiter die geleisteten Stunden ein. Die Auszahlungsbeträge werden sofort berechnet.

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Als PDF exportieren

Ein Klick auf den Export-Button lädt die Abrechnung als Datei herunter – mit Berechnungsmethode und Steuerhinweisen.

So funktioniert die Berechnung

Dieser Rechner nutzt die stundenbasierte Verteilung – das fairste Modell für Trinkgeld in der Gastronomie. Die Formel:

Gesamttrinkgeld ÷ Gesamtstunden = Stundensatz

Jede Person erhält: eigene Stunden × Stundensatz

Wer mehr Stunden arbeitet, erhält proportional mehr Trinkgeld. Teilzeit- und Vollzeitkräfte bekommen den gleichen Stundensatz – das ist transparent und nachvollziehbar.

Inhaber vs. Mitarbeiter – steuerliche Unterschiede

Der Rechner unterscheidet zwischen Inhabern und Mitarbeitern, weil Trinkgeld steuerlich unterschiedlich behandelt wird:

Mitarbeiter (Arbeitnehmer)

Trinkgeld ist nach §3 Nr. 51 EStG vollständig steuerfrei und sozialversicherungsfrei – egal ob bar oder per Karte, ohne Obergrenze.

Inhaber (Selbstständige)

Trinkgeld ist nicht steuerfrei. Es zählt als Betriebseinnahme und muss mit Einkommensteuer, Gewerbesteuer und Umsatzsteuer versteuert werden.

Deshalb sollte der Inhaber laut Steuerrecht eigentlich nicht am gemeinsamen Trinkgeld-Pool (Tronc) teilnehmen. Falls doch, muss sein Anteil separat als Betriebseinnahme gebucht werden. Der Rechner weist diesen Betrag automatisch aus.

Weitere rechtliche Grundlagen

Nach §107 Abs. 3 GewO darf der Arbeitgeber Trinkgeld nicht einbehalten oder mit dem Lohn verrechnen. Trinkgeld gehört den Mitarbeitern.

Bei einer gemeinsamen Trinkgeldkasse (Tronc) bleibt die Steuerfreiheit erhalten, solange der Arbeitgeber nur als Treuhänder fungiert und die Verteilung transparent dokumentiert ist.

Verteilungsmodelle im Vergleich

Nach Arbeitsstunden (dieser Rechner)

Am fairsten: Jede Stunde zählt gleich. Teilzeitkräfte erhalten proportional weniger, aber den gleichen Stundensatz.

Gleichverteilung / Kopfpauschale

Einfach, aber ungerecht: Wer nur eine Schicht arbeitet, erhält genauso viel wie jemand mit fünf Schichten.

Typische Kennzahlen zum Trinkgeld

Kennzahl Richtwert
Trinkgeld-Anteil am Umsatz3–8 %
Durchschnittliches Trinkgeld pro Gast1–3 EUR
Anteil Karten-Trinkgeld20–40 % (steigend)
Abrechnungsrhythmus (empfohlen)wöchentlich
Trinkgeld-Stundensatz (typisch)1–4 EUR / Std.

Häufige Fragen zum Trinkgeld in der Gastronomie

Ist Trinkgeld in Deutschland steuerfrei?

Für Arbeitnehmer ja – nach §3 Nr. 51 EStG vollständig steuerfrei und sozialversicherungsfrei, ohne Obergrenze. Für Inhaber und Selbstständige nein – hier zählt Trinkgeld als Betriebseinnahme und muss mit Einkommensteuer, Gewerbesteuer und Umsatzsteuer versteuert werden.

Warum unterscheidet der Rechner zwischen Inhaber und Mitarbeiter?

Weil die Steuerfreiheit nach §3 Nr. 51 EStG nur für Arbeitnehmer gilt. Nimmt ein Inhaber am Trinkgeld-Pool teil, muss sein Anteil als steuerpflichtige Betriebseinnahme gebucht werden. Der Rechner weist beide Summen getrennt aus, damit die Buchhaltung stimmt.

Muss der Arbeitgeber Trinkgeld an Mitarbeiter weitergeben?

Ja. §107 Abs. 3 GewO verbietet es dem Arbeitgeber, Trinkgeld einzubehalten oder mit dem Lohn zu verrechnen. Trinkgeld gehört dem Mitarbeiter, für den es bestimmt ist. Bei einer gemeinsamen Trinkgeldkasse (Tronc) muss die Verteilung transparent und nachvollziehbar sein.

Wie verteile ich Trinkgeld fair auf mein Team?

Die fairste Methode ist die stundenbasierte Verteilung: Gesamttrinkgeld geteilt durch Gesamtstunden ergibt den Stundensatz. Jeder Mitarbeiter erhält seine Stunden multipliziert mit diesem Satz. So werden Teilzeit- und Vollzeitkräfte gleich behandelt.

Wie wird Karten-Trinkgeld behandelt?

Trinkgeld per Kartenzahlung ist für Angestellte ebenfalls steuerfrei, sofern es erkennbar für das Personal bestimmt ist. Da es zunächst auf dem Geschäftskonto eingeht, muss der Arbeitgeber es separat erfassen und bar oder per Überweisung an die Mitarbeiter auszahlen.

Werden meine Daten gespeichert?

Nein. Alle Berechnungen laufen ausschließlich in deinem Browser. Es werden keine Daten an uns übertragen oder gespeichert. Deine Eingaben werden nur lokal im Browser (localStorage) gesichert, damit du beim nächsten Besuch weitermachen kannst.

Wie oft sollte ich Trinkgeld abrechnen?

Die meisten Betriebe rechnen wöchentlich ab – das sorgt für Transparenz und zeitnahe Auszahlung. Manche Betriebe rechnen täglich oder monatlich ab. Wichtig ist ein fester, für alle bekannter Rhythmus.

Dieser Trinkgeld-Rechner dient der Orientierung und stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung dar. Für verbindliche Auskünfte wende dich an deinen Steuerberater oder die zuständige Kammer.