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Trinkgeld-Rechner

Trinkgeld fair verteilen

Bar- und Karten-Trinkgeld nach Stunden auf dein Team verteilen und als PDF exportieren – kostenlos und ohne Anmeldung.

Abrechnung für

Trinkgeld dieser Woche

Gesamt-Trinkgeld

Rolle Name Std. Betrag
Rate: /Std. Σ Std.
Steuerhinweis Inhaber:
Berechnungsmethode:

So nutzt du den Trinkgeld-Rechner

1

Kalenderwoche und Betrieb einstellen

Klick auf die KW-Anzeige oben, um Woche, Jahr und optional den Betriebsnamen einzutragen.

2

Trinkgeld eingeben

Trag das Bar-Trinkgeld und das Karten-Trinkgeld der Woche ein. Die Summe wird automatisch berechnet.

3

Arbeitsstunden eintragen

Gib für jeden Mitarbeiter die geleisteten Stunden ein. Die Auszahlungsbeträge werden sofort berechnet.

4

Als PDF exportieren

Ein Klick auf den Export-Button lädt die Abrechnung als Datei herunter – mit Berechnungsmethode und Steuerhinweisen.

So funktioniert die Berechnung

Dieser Rechner nutzt die stundenbasierte Verteilung – das fairste Modell für Trinkgeld in der Gastronomie. Die Formel:

Gesamttrinkgeld ÷ Gesamtstunden = Stundensatz

Jede Person erhält: eigene Stunden × Stundensatz

Wer mehr Stunden arbeitet, erhält proportional mehr Trinkgeld. Teilzeit- und Vollzeitkräfte bekommen den gleichen Stundensatz – das ist transparent und nachvollziehbar.

Inhaber vs. Mitarbeiter – steuerliche Unterschiede

Der Rechner unterscheidet zwischen Inhabern und Mitarbeitern, weil Trinkgeld steuerlich unterschiedlich behandelt wird:

Mitarbeiter (Arbeitnehmer)

Trinkgeld ist nach §3 Nr. 51 EStG vollständig steuerfrei und sozialversicherungsfrei – egal ob bar oder per Karte, ohne Obergrenze.

Inhaber (Selbstständige)

Trinkgeld ist nicht steuerfrei. Es zählt als Betriebseinnahme und muss mit Einkommensteuer, Gewerbesteuer und Umsatzsteuer versteuert werden.

Deshalb sollte der Inhaber laut Steuerrecht eigentlich nicht am gemeinsamen Trinkgeld-Pool (Tronc) teilnehmen. Falls doch, muss sein Anteil separat als Betriebseinnahme gebucht werden. Der Rechner weist diesen Betrag automatisch aus.

Weitere rechtliche Grundlagen

Nach §107 Abs. 3 GewO darf der Arbeitgeber Trinkgeld nicht einbehalten oder mit dem Lohn verrechnen. Trinkgeld gehört den Mitarbeitern.

Bei einer gemeinsamen Trinkgeldkasse (Tronc) bleibt die Steuerfreiheit erhalten, solange der Arbeitgeber nur als Treuhänder fungiert und die Verteilung transparent dokumentiert ist.

Verteilungsmodelle im Vergleich

Nach Arbeitsstunden (dieser Rechner)

Am fairsten: Jede Stunde zählt gleich. Teilzeitkräfte erhalten proportional weniger, aber den gleichen Stundensatz.

Gleichverteilung / Kopfpauschale

Einfach, aber ungerecht: Wer nur eine Schicht arbeitet, erhält genauso viel wie jemand mit fünf Schichten.

Typische Kennzahlen zum Trinkgeld

Kennzahl Richtwert
Trinkgeld-Anteil am Umsatz3–8 %
Durchschnittliches Trinkgeld pro Gast1–3 EUR
Anteil Karten-Trinkgeld20–40 % (steigend)
Abrechnungsrhythmus (empfohlen)wöchentlich
Trinkgeld-Stundensatz (typisch)1–4 EUR / Std.

Häufige Fragen zum Trinkgeld in der Gastronomie

Ist Trinkgeld steuerfrei?

Für deine Mitarbeiter ja, vollständig und ohne Obergrenze (§ 3 Nr. 51 EStG). Für dich als Inhaber nicht: dein Anteil zählt als Betriebseinnahme und muss versteuert werden.

Muss ich das Trinkgeld an mein Team weitergeben?

Ja, vollständig. Einbehalten oder mit dem Lohn verrechnen ist verboten (§ 107 Abs. 3 GewO). Das gilt auch für Trinkgeld per Karte, das zuerst auf deinem Geschäftskonto landet.

Wie verteile ich Trinkgeld fair?

Am gängigsten nach Stunden: Gesamtsumme geteilt durch alle Stunden ergibt den Stundensatz, jeder bekommt seine Stunden mal diesen Satz. Damit stehen Teilzeit und Vollzeit gleich.

Werden meine Daten gespeichert?

Nein. Alles rechnet dein Browser, nichts geht an uns. Deine Eingaben bleiben lokal auf deinem Gerät, damit du beim nächsten Mal weitermachen kannst.

Dieser Trinkgeld-Rechner dient der Orientierung und stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung dar. Für verbindliche Auskünfte wende dich an deinen Steuerberater oder die zuständige Kammer.